E-Rezept verpflichtend ab 01.01.2024
Liebe Patientinnen und Patienten,
Ab 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Arztpraxen. Das gewohnte rosa Kassenrezept entfällt damit.
Dies gilt aktuell nur für zu Lasten der Krankenkasse verordnungsfähige Medikamente. Dies gilt nicht für Privatrezepte oder frei verkäufliche Medikamente oder Medizinprodukte und Heilmittel (alles aus dem Orthopädiehaus) und digitale Gesundheitsanwendungen. (DIGA)
Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden: